Auskömmliche Finanzierung und Planungssicherheit für die Fakultät Geisteswissenschaften
In den letzten Jahren blieben die Grundzuweisungen an die Universität Hamburg unter dem Diktum der Schuldenbremse hinter den realen Kostensteigerungen zurück. Dies konnte die Fakultät für Geisteswissenschaften bislang durch die Verwendung von Rücklagen und Mitteln aus dem Hochschulpakt 3 kompensieren. Jetzt sind die Rücklagen jedoch verbraucht und wenige Wochen vor dem Auslaufen des Hochschulpakts 3 besteht Unklarheit über die zu erwartenden Zuweisungen aus dem Hochschulpakt 4.
Vor diesem Hintergrund fordert der Fakultätsrat den Hamburger Senat auf,
1. die Grundzuweisungen hinkünftig den realen Kostensteigerungen entsprechend aufwachsen zu lassen;
2. umgehend Planungssicherheit über die Verteilung der Mittel aus dem Hochschulpakt 4 zu schaffen und die Zuweisung nach dem bisherigen Schlüssel fortzusetzen.
Darüberhinaus fordert der Fakultätsrat das Präsidium und den Akademischen Senat auf, die Verteilung der Mittel aus dem Hochschulpakt 4 innerhalb der Universität Hamburg in jedem Fall nach dem bisherigen Schlüssel fortzusetzen. Das Präsidium möge sich in den Verhandlungen mit dem Hamburger Senat für die oben genannten Punkte einsetzen.