Nachteile ausschließen oder ausgleichen!

Veröffentlicht von Thomas Stahlhut am

Der Fakultätsrat Geisteswissenschaften bittet den Akademischen Senat alle notwendigen Schritte und Maßnahmen zu ergreifen, damit für BAföG beziehende und ausländische Studierende keine Nachteile durch die derzeitigen Einschränkungen der Lehre und der Nutzungsmöglichkeiten der universitären Infrastruktur entstehen.

Begründung:
Der Bezug von BAföG, die Laufzeit von Stipendien, die Höhe der Krankenkassenbeiträge, der Aufenthaltstitel von Studierenden aus dem Ausland, die Wohnzeit in Wohnheimen und einiges mehr ist an die Dauer des Studiums und zum Teil an das kontinuierliche Erbringen von Studienleistungen geknüpft. Die Universität kann insbesondere in der aktuellen Lage ihre Verantwortung und Fürsorge für die Studierenden positiv wahrnehmen, schon allein indem sie klarstellt, dass etwaige Verzögerungen im Studienfortschritt nicht von den Studierenden zu verschulden sind.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an das Schreiben der Vizepräsidentin für Studium und Lehre Frau Rupp, vom 03.04.2020, in dem es heißt:

„Grundsätzlich gilt: durch die unter den gegebenen Umständen erforderlichen Lehrformen sollen Ihnen nach Möglichkeit keine Nachteile entstehen. In diesem Zusammenhang wird derzeit auch noch geklärt, ob bzw. welche Unterstützung Ihnen die Universität ggf. bieten kann.“

Ein solcher Brief wäre in den meisten Fällen schon eine große Hilfe, darüber hinaus wäre zu begrüßen, wenn das Präsidium der Universität sich intensiver mit dem Studierendenwerk, dem BAföG-Amt und der Ausländerbehörde ins Benehmen setzen würde, um beispielsweise eine pauschale Verlängerung der BAföG-Bezugsdauer und mindestens eine Aussetzung von Abschiebungen aufgrund Überschreitung der maximalen Studiendauer zu erwirken.

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