Für den Erlass der Modulabschlussprüfungen im Sommersemester 2020

Veröffentlicht von Thomas Stahlhut am

Antrag:
Der Fakultätsrat möge beschließen:
Der Fakultätsrat regt an, dass von Dekanat und Fakultätsrat beschlossen werden möge, die Modulabschlussprüfungen, die regulär mit den im Sommersemester 2020 angebotenen Veranstaltungen verbunden wären, zu erlassen.

Gleichzeitig möge dem Präsidium und den anderen Fakultäten empfohlen werden, ebenfalls eine solche Regelung zu beschließen.

Hilfsweise mögen alle Modulabschlussprüfungen im Sommersemester als unbenotete Prüfungen stattfinden.

Begründung:
Wir beziehen uns mit diesem Antrag auf den Impuls, der jüngst von dem Offenen Brief, der für das Sommersemester ein „Nicht-Semester“ fordert, ausging, der bis jetzt von knapp 1400 Lehrenden unterzeichnet wurde (siehe unten).

Die aktuelle Ausnahmesituation, die u.a. mit der Schließung aller Bibliotheken und der Verkürzung der Vorlesungszeit einhergeht, stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten.

Der zusätzliche Umstand, dass viele Studierende ihre Jobs durch die Lockdown-Maßnahmen verloren haben, trägt ebenfalls zu einer angespannten sozialen Lage dar.

Um die zur Verfügung stehende Zeit im kommenden Sommersemester möglichst sinnvoll für das Ermöglichen gemeinsamer Bildungsprozesse zu nutzen, wäre es hilfreich, wenn die Hausarbeiten oder mündlichen Prüfungen, die mit Lehrveranstaltungen im Sommersemester verbunden sind, entfallen würden.

Zudem sind verschiedene Modulabschlussprüfungen aus dem Wintersemester 2019/2020 noch offen oder mussten aufgrund der Schließung der Universität auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Sie sollten nicht zur Doppelbelastung werden, sondern im Laufe des Sommersemesters nachgeholt werden können.

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