Lage der Studierenden sichern und verbessern
I. Soziales
Auch für die Studierenden erwächst aus der Einschränkung des öffentlichen Lebens und des Hochschulbetriebs eine soziale und studienbezogene Verunsicherung. Dieser müssen die Hochschulen, das Studierendenwerk und die zuständigen Ministerien und Behörden durch Beschlüsse und breite Information entgegenwirken. Wir fordern deshalb:
1) Verdienstausfälle in den Hochschulen
Innerhalb der Hochschulen sind für Tutorien und studentische Beschäftigte aller Art die eingeplanten Entgelte zu zahlen, auch wenn die Tätigkeit unter den aktuellen Bedingungen nicht ausgeübt werden kann. In Bezug auf die OEn sollen die Fakultäten mit den OE-Teams angemessene Lösungen finden.
2) Verdienstausfälle außerhalb der Hochschulen
Studierende sind vielfach auf Minijobs und prekäre Beschäftigung außerhalb der Hochschulen angewiesen. Durch Schließungen von Gastronomie, Läden und die Absage von Kulturveranstaltungen sind ihre Einkünfte sofort reduziert oder entfallen ganz. Die Dauer dieses Zustandes ist ungewiss.
Es ist für diese Studierenden ein staatlicher Notfonds einzurichten, der vom Studierendenwerk verwaltet werden könnte. Dieser Notfonds muss sowohl im Volumen als auch in der Förderberechtigung den bestehenden Notfonds des Studierendenwerks erheblich übertreffen.
3) Mieten
Das Studierendenwerk wird aufgefordert, die Mieten in den Wohnheimen für das Sommersemester auf Antrag der Studierenden auszusetzen oder zu stunden.
Die SAGA wird aufgefordert, dies ihren studentischen Mieter*innen auch zu ermöglichen.
4) Semesterbeitrag
Der Verwaltungskostenbeitrag zur Rückmeldung zum Sommersemester wird den Studierenden erlassen.
5) HVV
Der HVV wird aufgefordert, das Semesterticket für das SoSe 2020 zu erlassen oder erheblich zu ermäßigen.
6) BAföG
Da im Einzelnen unterschiedlich und nicht nachprüfbar ist, welche Verzögerung im Studium und bei der Erbringung von Studienleistungen auf die Schließung der Hochschulen und die erschwerte soziale Situation zurück geht, ist der BAföG-Bezug für alle Empfänger*innen als Ausgleich für das Sommersemester 2020 um ein Semester zu verlängern Wenn Lehrveranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten werden, muss die Verlängerung entsprechend ein Jahr betragen.
7) Aufenthaltstitel
Für alle Studierenden aus Nicht-EU-Staaten ist zu gewährleisten, dass das SoSe 2020 nicht in die 10 Jahre Höchstdauer des Aufenthalts zu Studienzwecken eingerechnet wird. Wenn Lehrveranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten werden, muss die Verlängerung entsprechend ein Jahr betragen.
II. Studienorganisation
8) E-Learning
Online-Seminare können mit Einverständnis der jeweiligen Studierenden die Präsenzseminare ersetzen, sie dürfen dies aber nicht automatisch tun. Der Beschluss des BMBF zum BAföG ist diesbezüglich abzuändern.
Lehrende und Studierende werden bei der Organisation von E-Learning durch die Hochschulen unterstützt.
9) Prüfungen
Die Hochschulen sind angehalten, auf alle nicht unbedingt erforderlichen Prüfungen gänzlich zu verzichten. Aus dem Wegfall oder der Verschiebung von Prüfungen darf den Studierenden für den weiteren Studienverlauf kein Nachteil entstehen.
10) Fristen für Studienleistungen
Abgabefristen für Studienleistungen werden pauschal um ein Semester verlängert.
11) Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen für Studienkollegiaten werden genauso ausgeweitet wie diejenigen für Abiturienten.
12) Bibliotheken
Die Staatsbibliothek und die Hochschulbibliotheken werden geben, zügig eine Ausleihmöglichkeit herzustellen, damit Studierende auch in der Auszeit sich wissenschaftlich weiter entwickeln können.
13) Studienorientierung
Es muss gegen Vereinzelung und Überforderung eine Begrüßung, Information und Orientierung der neuen Studierenden, besonders der internationalen Studierenden zum eigentlichen Semesterbeginn am 1.4. geben. Die Hochschulleitungen/Fakultätsleitungen sollen in Verständigung mit studentischen Vertreter*innen dafür adäquate Möglichkeiten schaffen.
14) Wohnheime
In den Wohnheimen werden Begrüßungs- und Informationsveranstaltungen für die neu Eingezogenen in Verantwortung des Studierendenwerks durchgeführt.
Kulturelles Leben wird gewährleistet. Gegen Stigmatisierung, übermäßige Sorge und Vereinzelung wird vorgegangen.
Dafür kooperiert das Studierendenwerk mit den Studierendenschaften und den Heimräten.
Die angesprochenen Institutionen fordern wir auf, mit den Studierendenschaften gemeinsam zügig auf diese Forderungen zu reagieren und – z.B. über Öffentlichkeitsarbeit, soziale Medien, Rundmail und Aushänge in Hochschulen und Wohnheimen – möglichst viele Studierende über die Fortschritte in der Problemlösung zu unterrichten.
Der Beschluss möge an das Präsidium und den Akademischen Senat weitergeleitet werden. Sie mögen sich diesen Aufruf zu eigen machen und in der Universität bekannt machen.